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Die Ausbildung zum Sportpiloten

Liebe Interessentin, lieber Interessent,

vielen Dank, dass Sie sich für eine Ausbildung im Sportflugzentrum interessieren. Im Folgenden möchten wir Sie mit den wesentlichen Informationen versorgen zum Ausbildungsgang, den Kosten und die nächsten Schritte.


Der Weg zur Sportpilotenlizenz (SPL)

Die Ausbildung im Sportflugzentrum erfolgt nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesens (BMVBW) sowie dessen für die Flugausbildung beauftragten Verbänden Deutscher Ultraleichtflugverband (DULV) und Deutscher Aero Club (DAeC).

Ausgebildet werden kann jeder, der einige wenige unten beschriebene formale Voraussetzungen erfüllt. Wenn bereits Vorkenntnisse bzw. Lizenzen vorliegen, so kann die Ausbildung ggf. erleichtert werden bzw. es werden bestimmte Teile anerkannt.

Im Folgenden soll zunächst der Erwerb der Sportpilotenlizenz ohne Vorkenntnisse beschrieben werden.
Über Möglichkeiten der Erleichterungen bei vorhandenen Lizenzen geben wir gerne telefonisch Auskunft.
 

Voraussetzungen:

Für eine Ausbildung zum Piloten müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

 Mindestalter: min. 16 Jahre zu Ausbildungsbeginn, min. 17 Jahre zur Lizenzerteilung
 gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis der Klasse II nach JAR-FCL 3
 Teilnahme an einem Kurs über Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie, wenn nach 1965 ausgestellt)
 Erklärung über schwebende Strafverfahren
 Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart N) gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
 Kopie des Personalausweises oder Passes

 
Umfang und Dauer der Ausbildung:

Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.

 Theoretische Pilotenausbildung

Sie werden in der Regel innerhalb von 60 theoretischen Unterrichtsstunden in den folgenden Fächern ausgebildet:

 Luftrecht
 Navigation
 Meteorologie
 Aerodynamik & Technik
 Verhalten in besonderen Fällen
 Menschliches Leistungsvermögen
 Flugfunk
 Pyrotechnik

Abschließend zur theoretischen Ausbildung findet eine Theorieprüfung statt. In dieser Prüfung werden Ihnen zu jedem Fach durchschnittlich 40 Fragen gestellt. Zur Lösung stehen Ihnen pro Frage vier  Antwort-möglichkeiten zur Auswahl, welche im Multiple-Choice Verfahren beantwortet werden müssen. Bei mindestens 75% richtigen Lösungen gilt ein Prüfungsfach als bestanden. Alle Fächer müssen bestanden werden.

Die Prüfung zur Pyrotechnik wird in der Regel durch die Flugschule durchgeführt. Auch diese Prüfung muss im Multiple-Choice Verfahren gelöst werden.

Bis zum ersten Alleinflug (Solo) in der praktischen Ausbildung muss die theoretische Prüfung erfolgreich abgelegt worden sein.


 Praktische Pilotenausbildung

 30 h Flugzeit auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleicht-Flugzeugen
 davon mindestens 5 h Alleinflugzeit
 Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
 Außenlandeübungen mit Fluglehrer
 Mindestens zwei Überlandflüge (> 200 km mit Zwischenlandung)
 theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände
 Verhalten bei Notfällen

Die Praxisschulung gliedert sich in drei Phasen. Zunächst werden Sie mit dem Flugzeug vertraut gemacht und lernen die selbständige Durchführung von Start und Landung. Der erste Teil der Ausbildung mündet nach etwa 10-15 Flugstunden im ersten Alleinflug. Der zweite Teil bereitet Sie auf Überlandflüge vor. Im dritten Teil der praktischen Ausbildung werden die fliegerischen Fähigkeiten vertieft und mit der praktischen Prüfung abgeschlossen.

Nach erfolgreicher praktischer Prüfung wird die Sportpilotenlizenz beim Deutschen Ultraleichtflugverband (DULV) beantragt und Sie sind nach Erhalt der Lizenz berechtigt, aerodynamisch gesteuerte Ultraleicht-Flugzeuge eigenverantwortlich zu fliegen.


 Passagierberechtigung

Zur Mitnahme von Passagieren ist eine weitere Berechtigung notwendig, die sogenannte Passagierberechtigung. Die Passagierberechtigung kann erst nach Ausstellung der Lizenz erworben werden. Dazu müssen Sie fünf Überlandflüge, davon mindestens zwei Überlandflüge mit Zwischenlandung über eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer in Begleitung eines Fluglehrers nachweisen.
Der Bewerber für eine Passagierberechtigung hat in einer praktischen Prüfung nachzuweisen, dass er nach seinem Wissen und praktischen Können die Anforderungen für Flüge mit Passagieren erfüllt. Als Prüfungsflug kann der zweite Überlandflug über 200km mit Zwischenlandung und Fluglehrer gewertet werden.

Sollten Sie bereits Inhaber der Privatpilotenlizenz PPL-A, PPL-A CR TMG oder der Segelfluglizenz GPL sein oder die Passagierberechtigung für Trikes bzw. Tragschrauber bereits erworben haben, so gilt die Passagierberechtigung als erteilt bzw. wird im letzteren Fall ohne weitere Nachweise eingetragen.

 
Die Ausbildungseinrichtung

 Flugzeuge

Für den Erwerb der Sportpilotenlizenz stehen Ihnen im Sportflugzentrum zwei hochmoderne Ultraleichtflugzeuge der neuesten Generation zur Verfügung. Beide Flugzeuge besitzen einen leisen und sparsamen Rotax-Motor und verfügen über ein modern ausgestattetes Cockpit mit Instrumenten zur Flug- und Triebwerksüberwachung sowie Funk, Transponder und GPS.

 Breezer
 

 FK9 Mk V ELA
 

 

 

 Schulungsraum

Die Theorieausbildung wird am Flugplatz Mainz-Finthen in einem in 2011 renovierten und großzügig  möblierten Unterrichtsraum abgehalten. Zur Vermittlung des Unterrichtsstoffes stehen moderne multimediale Lehrmittel wie PC und Beamer sowie Skripte, Flipchart und dreidimensionale Anschauungsobjekte in Form von Modellen oder Bauelementen zur Verfügung. Die unmittelbare Nähe zur Flugzeughalle und -werft bietet außerdem die Möglichkeit zum Live-Unterricht „am Objekt“ Flugzeug.

 

 Rechte eines Sportpiloten

Was darf ein Pilot mit einer Sportpilotenlizenz für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge (SPL-F)?

Der Inhaber einer deutschen SPL-F ist berechtigt, als verantwortlicher Pilot auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen bis 472,5 kg MTOW im nichtgewerblichen Luftverkehr in Deutschland und anderen Ländern (siehe unten) tätig zu sein. In den meisten EU-Mitgliedsstaaten und einigen weiteren europäischen Ländern ist dies ohne weitere Formalitäten (Anerkennung, Umschreibung, etc.) möglich.

Der SPL-F enthält die Erlaubnis zur Teilnahme am deutschsprachigen Flugfunk, mit Ausnahme der Lufträume C und D. Mit dem Sprechfunkzeugnis BZF II sind auch Flüge im Luftraum D, mit einem BZF I auch Flüge ins europäische Ausland möglich.

Der deutsche SPL-F ist inzwischen in fast allen Ländern Europas anerkannt. Er erlaubt auch den Einflug) in alle benachbarten Länder Deutschlands und das Fliegen in fast allen europäischen Ländern,  wobei allerdings die nationalen Regeln (wie ELT-Pflicht zum Beispiel in Österreich) oder eine vorher einzuholende Einflugerlaubnis und die nationalen Lufträume, sowei gfs. Flugplanpflicht / Zoll des jeweiligen Staates beachtet werden müssen.

In Frankreich, Italien (dort jeweils ULM genannt), Schweden und Dänemark besteht – im Gegensatz zu Deutschland – für Ultraleichtflugzeuge keine Flugplatzpflicht, das heißt, es darf mit Einverständnis des Grundstückinhabers in Einzelfällen auf allen geeigneten Geländen gelandet werden. In Deutschland gilt die Befreiung der Flugplatzpflicht seit wenigen Jahren nur für ULs unter 250 kg MTOW.

 

 Erhaltung der Sportpilotenlizenz

Der SPL-F wird jeweils für fünf Jahre ausgestellt und auf Antrag verlängert. Für die Erhaltung der Berechtigung stellt die Behörde nachfolgende Forderungen.

Innerhalb der letzten 24 Monate vor Flug ist mindestens nachzuweisen:
• 12 Flugstunden auf Ultraleichtflugzeugen, Motorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen,
davon 6 Stunden Flugzeit als verantwortlicher Pilot
• 12 Starts und Landungen auf Ultraleichtflugzeugen
• 1 Stunde Übungsflug auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen mit Fluglehrer

Alternativ
• Innerhalb der letzten drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Berechtigung eine Befähigungsüberprüfung auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen mit einem Flugprüfer (keine Flugstundenerfordernis)

Zur Ausübung der Rechte der Lizenz ist zudem ein gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Klasse II nach JAR-FCL 3) erforderlich. Die Gültigkeit beträgt je nach Lebensalter fünf, zwei oder ein Jahr(e) und muss ggf. durch eine fliegerärztliche Nachuntersuchung verlängert werden.


 Berechtigungserweiterung

Nach dem Erwerb der Grundberechtigung können weitere Berechtigungen erworben werden
 Passagierberechtigung
 Flugzeugschleppberechtigung
 Bannerschleppberechtigung
 Lehrberechtigung

Nachtflug, kontrollierter Sichtflug (CVFR) und Instrumentenflug sind mit Luftsportgeräten in Deutschland allgemein verboten, daher können auch keine Berechtigungen hierfür erworben werden.

 

 Lizenzerweiterung

Aufbauend auf den SPL für Dreiachser kann mittlerweile in Deutschland sehr einfach der PPL-N (Privatpilotenlizenz National) für Flugzeuge bis 750 kg Abfluggewicht erworben werden (zb. Cessna 150)

Erforderlich sind 7 Stunden Flugzeit, theoretische und praktische Prüfung. Mit weiteren 5 Flugstunden kann die Berechtigung auf 4-6 sitzige Flugzeuge bis 2.5 to Abfluggewicht ausgebaut werden. (zb. Cessna 172)

Der nationale PPL kann durch ein weiteres Modul, die „CVFR“ zurveuropäischen JAR-FCL Motorfluglizenz ausgebaut werden.

Danach können dann Zusatzberechtigungen wie Nachtflug, oder Instrumentenflug erworben werden.

 

 

 
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