Wir vertreiben leichte Sportflugzeuge, die sich durch folgende Merkmale und Klassifizierungen charakterisieren lassen:
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Allen gemeinsam ist:
- 2-sitzig (4-sitzige werden ab 2013 erwartet)
- Day VFR - Betrieb nur nach Sichtflugregeln am Tag
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Unterschiede ergeben sich bei der Lizensierung und dem zulässigen Abfluggewicht.
- Ultraleichtflugzeuge
Dürfen mit der UL Lizenz (SPL-F) europaweit, nach national verschiedenen Regeln geflogen werden. Die Wartung kann luftrechtlich von kundigen Pesonen durchgeführt werden. Das max. Abfluggewicht inkl. Treibstoff beträgt 472,5 kg; Leergewicht um 300 kg - Sportflugzeuge mit permit to Fly
Haben vom LBA eine Flugerlaubnis in der 600 kg Klasse; dürfen eingeschränkt (nur privat) betrieben werden. Eine PPL ist erforderlich. Der permit to fly wird übergangsweise erteilt; die Flugzeuge sollen in die typzertifizierte ELA Klasse überführt werden. Die Wartung muss in einem LTB erfolgen. Max. Abfluggewicht 600 kg; Leergewicht um 330 kg
- Sportflugzeuge mit EASA Typ Zertifikat
Sind nach dem neuen ELA Reglement voll zugelassene Flugzeuge, die auch gewerblich eingesetzt werden dürfen. Eine PPL, oder LPL ist erforderlich; für die Wartung gilt die CAMO. Max Abfluggewicht 600 kg; Leergewicht 340 kg.